Ablauf
Erstgespräch
Nach der telefonischen oder via Email erfolgten Kotaktaufnahme, treffen wir uns zum Erstgespräch in der Praxis. Es dauert 50 Minuten und kostest 50€. Sie schildern Ihr Anliegen, ich stelle Ihnen mein psychotherapeutisches Angebot dar und wir klären Fragen zu den Rahmenbedingungen der Psychotherapie.
Wir kommen miteinander ins Gespräch und lernen einander kennen. Für die Entscheidung zur Psychotherapie ist es für Sie essentiell auf Ihre Intuition zu hören, wie Sie mich und unsere Begegnung empfinden: Vielleicht helfen folgende Fragen: Fühlen Sie sich in der Situation wert geschätzt und ernst genommen? Können Sie sich vorstellen, Vertrauen zu mir zu fassen, sodass Sie über Ihre innersten Nöte mit mir sprechen möchten?
Ich rate meist dazu, noch eine Nacht darüber zu schlafen, bevor Sie sich entscheiden. Wichtig ist aber nicht die Geschwindigkeit der Entscheidung sondern das gute Bauchgefühl dabei.
Frequenz, Dauer
Einzeltherapie:
Ein Einzeltherapiegespräch dauert 50 Minuten.
Die übliche Frequenz der Sitzungen ist einmal die Woche oder einmal alle zwei Wochen, wenn der Leidensdruck nicht so hoch ist und/oder es die Alltagsbedingungen nicht anders zulassen.
Bei akuten Krisen biete ich zwei Sitzungen die Woche an, auch Doppeleinheiten sind möglich. Letztendlich entscheiden Sie, ich gebe Ihnen gerne meine Einschätzung dazu und berate Sie.
Es kann angebracht sein, die Frequenz der Therapie im Prozess zu verändern.
Die Dauer der Therapie hängt vom Schweregrad Ihrer psychischen Beeinträchtigung ab, von der Häufigkeit und Regelmäßigkeit und von Ihrem Therapieziel, von dem also was Sie sich ganz am Ende der Therapie als Ergebnis erwarten. Die Variationsbreite ist also groß und interindividuell unterschiedlich, wir können es im Prozess öfters gemeinsam evaluieren.
Der Abschluss der Therapie liegt letztendlich in Ihrem Ermessen. Auch bei recht spontanem Ende der Therapie aus welchem Grund auch immer, rate ich zu einem Abschlussgespräch, damit wir einander gut verabschieden können.
Paartherapie:
Das Erstgespräch und jede weitere paartherapeutische Sitzung dauert immer 100 Minuten.
Eine Doppeleinheit à 100 Minuten kostet insgesamt 120€, also 60€ pro Person.
Die Frequenz hängt ab von Ihrem Anliegen, ein häufiges Intervall ist alle zwei Wochen, da vom Paar auch zu Hause an der Beziehung gearbeitet werden soll.
Nach den ersten paar Sitzungen kann es daher auch angebracht sein, nur alle drei oder vier Wochen eine Doppeleinheit zu machen.
Die Dauer der Therapie hängt ebenfalls vom Ziel des Paares ab, wir besprechen es im Laufe der Sitzungen.
Honorar
Tarif Erstgespräch Einzel 50 Minuten: € 50.-
Tarif Einzelsitzung 50 Minuten: € 70.-
Sozialtarif Einzelsitzung 50 Minuten: 40€, 50€, 60€.
Ich biete ein Kontingent an vergünstigten Tarifen. Diese Sozialtarife sind leider immer schnell ausgebucht. Fragen Sie trotzdem gerne nach.
Tarif Paarsitzung 100 Minuten: € 120.-
Achtung: Derzeit ist leider kein Zuschuss durch die Krankenkassa möglich.
Verschwiegenheit als Berufspflicht
Die psychotherapeutische Tätigkeit unterliegt einer sehr strengen Verschwiegenheit, die im Psychotherapiegesetz verankert ist. Ausnahmen bestehen nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung oder wenn die Klientin/der Klient eine Informationsweitergabe an Dritte (zB.: Angehörige oder Psychiater*innen) möchte.
Diese Verschwiegenheitspflicht der Therapeutin/des Therapeuten ist eine gute Basis zum Aufbau einer vertrauensvollen stabilen Beziehung, weil sie das Sprechen über die innersten Nöte erleichtert.
Absageregelung
Da ich in selbständiger Praxis arbeite bin ich bezüglich meiner Einnahmen auf das Stattfinden der Termine angewiesen, denn kurzfristige Absagen führen zu Einbußen. Aus diesem Grund verrechne ich bei Absagen ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin den vereinbarten Tarif.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Von Gesetzes wegen muss ich meine Berufsbezeichnung immer mit diesem etwas sperrigen Zusatz anführen. Es bedeutet, dass ich durch meine psychotherapeutische Ausbildung befähigt und berechtigt bin Psychotherapie auszuüben. Ich habe das nötige Fachwissen erlangt und die nötige Selbsterfahrung absolviert.
Ich bin in diesem Status aber verpflichtet, meine psychotherapeutischen Fälle sehr regelmäßig supervidieren zu lassen bis ich eine gewisse Praxisstundenanzahl erreicht habe. Erst dann kann ich den Zusatz weglassen und muss nicht mehr so oft in Supervision. Die häufige Supervision sehe ich für Klientinnen als einen Vorteil im Sinne der Qualitätsüberprüfung und Qualitätssicherung meiner Arbeit.
In diesem Status ist leider keine Teilrefundierung durch die Krankenkassa möglich.
Meine Erfahrung in der psychologischen Beratung zählt nicht zu den Praxisstunden die ich als Psychotherapeutin absolvieren muss, weil es sich um ein anderes Setting handelt (siehe dazu -> 2.5. Psychologische Beratung). Inhaltlich beeinflusst meine langjährige Erfahrung in der psychosozialen Arbeit natürlich dennoch die Qualität meiner Arbeit.